Verkaufsförderung Karpfen 2020

Die Corona-Epidemie hat auch bei der Vermarktung der Karpfen beachtliche Turbulenzen mit sich gebracht. Mehrere Gaststätten haben berichtet, dass der Verkauf in den Monaten Februar, März, April bis zu 80 % zurückgegangen ist. An anderer Stelle haben sich neue Absatzwege entwickelt z.B. unmittelbarer Verkauf von küchenfertigen, frischen Karpfen oder Karpfen gebacken direkt an den Kunden (Straßenverkauf).
Dieses Geschäft hat sich extrem entwickelt, so dass wie berichtet wurde, alle verfügbaren Karpfen bis zum Saisonende verkauft werden konnten. Dies zeigt, das die Bürger warten, bis die neue Saison beginnt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Verbraucher informiert werden, wo Karpfen in den verschiedenen Formen angeboten wird. In dieser Situation hat die TEGO eine Aktion zur Information der Bürger gestartet. Im Mittelpunkt steht eine Fahne, die darauf hinweisen soll, wo es Oberpfälzer Karpfen zu kaufen bzw. in welchen Restaurant die verschiedenen Karpfengerichte angeboten werden. Ein neugeschaffener Tischaufsteller soll den Gästen die Entscheidung erleichtern. Unabhängig davon hält es die TEGO für wichtig, dass die Verbraucher immer wieder an das Produkt "Oberpfälzer Karpfen" erinnert werden. Die Werbung für Karpfen auf den Briefbögen findet eine gute Resonanz und schafft preisgünstig eine Vielzahl von Verbraucherkontakten.

Leitsätze beim Abfischen und dem Fischverkauf

Stand: 22.10.2020
Zum Schutz der Gesundheit der Menschen sind vor dem Hintergrund der Corona-Krise die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) aktuell verfügbaren Bestimmungen und eventuelle weitere Allgemeinverfügungen der örtlichen Behörden zu beachten.

Abfischen:
1. Abfischen mit so wenigen Personen wie möglich.
2. Die Helfer stammen möglichst aus einer häuslichen Gemeinschaft. In jedem Fall soll der Helferkreis
    auf ein Minimum beschränkt werden.
3. Wo immer möglich den Abstand von 1,5 m einhalten.
4. Falls der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist, sind Gesichtsmasken zu tragen
5. Nicht am Abfischen beteiligte Personen sind aufzufordern, den notwendigen Abstand von
    mindestens 1,5 m einzuhalten.

Fischverkauf:
1. Kunden sollen nach Möglichkeit zeitlich getrennt werden und zumindest örtlich getrennt
    voneinander mit Abstand von mindestens 1,5 m warten.
2. Kunden sollen am Teichdamm am besten in jeweiligen Fahrzeugen sitzen bleiben.
3. Immer wenn der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden
    kann, sind Gesichtsmasken zu tragen.
    Beim Kundenkontakt besteht Maskenpflicht bei Kunden und Verkäufer.
4. Bargeldloser Zahlungsverkehr ist anzustreben.
5. Bei notwendiger Barzahlung direkten Menschen Kontakt vermeiden.