Aktuelle Information für Teichwirte

Teichwirte, die an der KULAP-Maßnahme B58 „Extensive Teichwirtschaft“ teilnehmen, erhalten die Möglichkeit, bei der Maßnahme B58 die Frist zur Anmeldung der Abfischung ausnahmsweise von 5 Tagen wahlweise auf
3 Tage zu verkürzen.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Antragsteller neben der Meldung zusätzlich zwingend zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich mit dem AELF Kontakt aufnimmt und seinen Abfischtermin mitteilt.

Grund:
 Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen in großen Teilen Bayern spitzt sich die Lage auch bei den Teichwirten zu. Wasser- und/oder Sauerstoffmangel bergen die Gefahr von Fischverlusten. Diese Maßnahme ist für Teichwirte in einer so schwierigen Zeit eine große Hilfe und erleichtert ihre Arbeit ganz wesentlich.