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Das neue Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) K 76 / K77 - extensive Teichwirtschaft

Das bisherige KULAP-Programm K81 (extensive Teichwirtschaft) war gut und hat von Seiten der Teichwirtschaft mit Recht Lob und Anerkennung verdient. Bei diesem Programm handelte es sich nicht um ein Förderprogramm für die Teichwirtschaft, sondern die Behörde und der Teichwirt vereinbaren, dass ein Teichwirt auf einen Teil seines normalen Ertragspotentials je Teich verzichtet und dafür einen Ausgleichsbetrag erhält. Dieser beträgt im neuen KULAP-Programm K76 380€/ha, was etwa einen Doppelzentner Karpfen je Hektar, rund 10% des Durchschnittertrages eine Teiches, entspricht. An dieser neuen Regelung wird klar, dass man die Leistungen der Teichwirtschaft anerkennt und einen Schadensausgleich leistet. Die Tatsache, dass ein Teichwirt alle Schäden, die fischfressende Tiere verursachen (ausgenommen Otter) allein zu tragen hat, bleibt bestehen. Man sollte deswegen weitere Belastungen der Teichwirte vor allen Dingen, wenn sie unbegründet sind, vermeiden.


 Erfreulich war, dass der Verwaltungsaufwand im KULAP-Programm verhältnismäßig gering war. Es waren nur ein amtlicher Flächennachweis und die Meldung des Abfischtermins 5 Tage vorher für einen eventuellen Kontrollbesuch zur Überprüfung der Einhaltung der Besatzobergrenze notwendig.

Da sich ein Abfischtermin aufgrund äußerer Einflüsse auch ändert (Biber, Starkregen, Abnahmetermin, etc) ist diese lange Meldefrist nicht praxisgerecht. Von Seiten der Teichwirtschaft hat man gehofft, dass der diskutierte Vorschlag, wonach das Amt für Landwirtschaft dem Teichwirt zeitnah mitteilt, welcher Teich bzw. welche Teiche kontrolliert werden und der Teichwirt dann 5 Tage vorher den genauen Abfischtermin mitteilt, im neuen Programm umgesetzt wird. Leider wurde dieser Vorschlag nicht realisiert. Wenn Finanzbehörden oder bei einer Prüfung von Sozialleistungen Behörden ihren Prüfungstermin rechtzeitig mitteilen, dann sollte das auch für ein Extensivierungsprogramm, indem es um ca 10% Ertragsverzicht geht, vertretbar sein.

 

Herr Reiter vom StMELF hat in einem Schreiben an die Teichgenossenschaften, Verbände, Fachberater usw. geschrieben, dass für KULAP K76/K77 und VNP bis 23.02.2023 beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Antrag gestellt werden kann. In diesem Zusammenhang weist Hr. Reiter auf die Neuerungen hin, z.B. Aufteilung in 2 Regionen entfällt, statt Besatzobergrenze, Ertragsobergrenze von 1200 kg je Hektar. Neben K2 und K3 werden auch K1 und KV gefördert, Vereinfachung beim Futtereinsatz. Die Fördersumme wird auf 380,00 € je Hektar erhöht, mit deren der gestiegene Karpfenpreis im Wesentlichen ausgeglichen wird. Leider verschweigt Hr. Reiter, dass erhebliche zusätzliche bürokratische Auflagen eingeführt werden. Ein Teichwirt muss für jeden beantragten Teich mindestens folgende Daten zur Bewirtschaftung in einem Teichbuch erfassen: Besatz (Datum, Menge Herkunft); Fütterung (Futterart, -menge), Verluste (Gründe, geschätzte Menge), Krankheiten (Beschreibung, geschätzter Anteil betroffener Tiere); Abfischung (Datum, Menge). Zusätzlich zu seiner Arbeit in der Teichwirtschaft hat ein Teichwirt somit nahezu jeden Arbeitsschritt zu protokollieren. Zählen und verwiegen der Besatzfische und des Ertrages, Abwiegen des Futters, Dokumentation von Ereignissen. Diese Angaben sind jetzt förderrelevant. Unrichtige Angaben können zu Sanktionen, Rückzahlungen und Strafen führen.

Da die Ausgleichszahlungen pauschal erfolgen, besteht für diese neue Auflage keine sachliche Begründung und ist absolut unnötig. Es führt vielmehr dazu, dass ein Teichwirt zunehmend genervt ist und resigniert.

Behörden neigen dazu, möglichst umfangreich Daten erheben zu lassen, nur um ihren Kenntnisstand auf Kosten anderer zu erweitern. Der tatsächliche Nutzen ist völlig unverhältnismaßig gegenüber dem Aufwand.

Auf der TEGO Internetseite www.teichgenossenschaft-oberpfalz.de/koi-herpes-virus.html steht ein Artikel, der die Entwicklung der Fischseuchenverordnung in den letzten 20 Jahren aufzeigt. Es wird deutlich, dass von staatlicher Seite Auflagen und Anordnungen - entgegen der Meinung der beruflichen Verbände - getroffen wurden, die sich im Nachhinein als völlig überzogen erwiesen und wieder zurückgenommen wurden.

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