Der Fischotter in der Teichwirtwschaft
Wer sich mit diesem Thema befasst, gewinnt zunehmend den Eindruck, dass sich die zuständigen Stellen um mehr Realitätsbewusstsein kümmern. Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat einen Professor aus Österreich (Graz) beauftragt und bezahlt, dass er die vorhandenen Unterlagen und Informationen im Hinblick auf den Fischotter auswertet und eine Aussage trifft, wie viel Fischotter es in der Oberpfalz gibt. Das Ergebnis ist zwischenzeitlich bekannt und der Professor sagt, dass es in der Oberpfalz 700 Fischotter gibt. Aufgrund dieser Aussage lässt sich folgende Übersicht erstellen: Nach der anerkannten und veröffentlichten Meinung benötigt ein Otter pro Jahr bis zu 500 kg Futter (Fische). Legt man einen durchschnittlichen Preis je Kilogramm mit 6,00 € zugrunde, dann ergibt das einen Schaden je Tier und Jahr von 3.000,00 €. Auf Oberpfalzebene bedeutet dies, dass der vom Fischotter verursachte Schaden = 3.000,00 € x 700 Fischotter = 2.100.000,00 € Schaden oder in Kilogramm ausgedrückt 500 x 700 = 350.000 kg Fisch x 6,00 € = 2.100.000,00 € Schaden ist.
Glaubwürdige Experten gehen davon aus, dass die von Ottern verursachte Schäden wesentlich höher sind (doppelt so hoch). Verletzte Fische oder abgemagerte Exemplare (Hohläugigkeit, mangelnder Zuwachs sowie die Beseitigung der Nachzucht usw. bringen erhebliche Schäden mit sich). Der Otter tötet mehr Fische als er frisst. Gerade bei größeren Fischen beschränkt sich er sich auf die Innereien, alles andere überlässt er den ebenfalls fischfressenden Tieren. Zusammenfassend wird allgemein anerkannt, dass dem Teichwirt ein jährlicher Gesamtschaden je Otter von ca. 5.000 bis 6.000 € zugefügt wird. Dies ergibt einen Gesamtschaden in der Oberpfalz von ca. 3.850.000,00 €.
Besorgniserregend ist die Bestandsentwicklung der Otter. Geht man davon aus, dass es in der Oberpfälzer Teichwirtschaft 250 Otterpaare gibt und der Nachwuchs 2-4 Stück beträgt (es können auch mehr sein), dann ist von einem Zuwachs bis zu 1000 Stück je Jahr auszugehen, was den Gesamtschaden den Otter verursachen, nochmal sehr kräftig erhöht. An dieser Stelle müsste eigentlich dem letzten Verantwortlichen klar sein, dass es so nicht weitergehen kann. Es muss gehandelt werden. Jetzt und sofort!
Damit diese Zahlen aussagekräftiger werden, ist es unerlässlich, dass man die Gewässer in der Oberpfalz in 2 Bereiche gliedert:
In den öffentlichen Gewässern wird die Zahl der Otter durch das Futterangebot, welches mittelfristig zur Verfügung steht, bestimmt. Der Zuwachs an Fischen in den öffentlichen Gewässern lässt sich pauschal leicht bestimmen. Wird davon der Verzehr fischfressender Tiere in Abzug gebracht, so verbleibt kaum noch ein Futter für den Otter. 30-jährige Bemühungen in einer qualifizierten Gruppe bestätigen, dass Aktivitäten den Otterbestand zu stabilisieren und erhöhen nur dann gerechtfertigt ist, wenn das notwendige Futter zur Verfügung steht. Es ist ein Naturgesetz, dass Tiere, auch der Otter, Futter zum Leben braucht. Es kann ja von den Verantwortlichen nicht ernst gemeint sein, wenn man die Tatsachen weiter ignoriert.
In der Teichwirtschaft ist die Situation völlig anders. Die Teichwirtschaft ist eine Sonderkultur der Landwirtschaft, so wie Hopfen in der Hallertau oder Tabak in Franken. Wasser, Boden und Klima bilden natürliche Voraussetzungen, dass in diesem Gebiet Karpfen besonders gut wachsen und gedeihen. Deshalb haben die Menschen zu allen Zeiten die Möglichkeiten der Natur nachhaltig genutzt und wertvolle Lebensmittel für ihren persönlichen Bedarf erzeugt. Zu keiner Zeit in der langen Geschichte der Teichwirtschaft, wurde Teichwirtschaft betrieben um Fischotter zu füttern.
Aussagen, dass es sich beim Schutz des Otters in der Teichwirtschaft um eine Art Wiedereinführung des Otters handelt, sind deshalb kaum nachvollziehbar.
Bei den Teichen in der Oberpfälzer Teichwirtschaft handelt es sich um relativ kleine, abgegrenzte, stehende Gewässer. Die Fische, die der Teichwirt einsetzt, können nicht fliehen. Sie stehen dem Otter unbefristet und ohne jede Einschränkung das ganze Jahr zum Fraß zur Verfügung. Die Besonderheit ist, dass die Teiche und die darin enthaltenen Fische privates Eigentum sind. Dem Teichwirt wird das Recht entzogen, auf seinem Grundstück sein Eigentum zu schützen. Die Vernichtung dieser Fische, ohne dass man einen wesentlichen, glaubwürdigen Grund nennen kann, wird man sobald die Bürger objektiv informiert sind, nicht länger aufrechterhalten können. Aufgrund der Schadensmeldungen und der Erkenntnisse aus den praktischen Geschehen ist davon auszugehen, dass es in der Oberpfälzer Teichwirtschaft rund 500 Otter gibt, die insgesamt 500 kg x 500 Fischotter = 250.000 kg Fisch fressen x 6,00 € ergibt einen jährlichen privaten Gesamtschaden in Höhe von 1.500.000,00 €.
Dieser Schaden entsteht vorsätzlich und wissentlich, obwohl er den berechtigen Belangen des Natur- und Artenschutzes voll entgegensteht. Leer gefressene Teiche, Bäche und sonstige Gewässer zeigen dies unmissverständlich.
Dieser kleine Hinweis zeigt, dass eine Lösung des Otterproblems jetzt erfolgen muss. Kleine Schritte helfen nicht weiter. Man muss den Mut haben, die Wirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen und die notwendigen Aktivitäten ergreifen.
Der Otter bewirkt keinen Nutzen, weder für den sachlichen und fachlichen Bereich, noch für die Bürger. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Tätigkeit des Otters steht einem verantwortungsbewussten Natur- und Artenschutz voll entgegen. Leer gefressene Gewässer und Teiche bestätigen dies eindeutig. Besonders schlimm ist die Tatsache, dass er kleine Gewässer wo vor allen Dingen geschützte Arten leben, vorrangig vernichtet. Es sollte aber auch stets berücksichtigt werden, dass ein wichtiges Ziel die Erhaltung der Teiche und der Teichlandschaft ist. Die Menschen wollen, dass wie bisher die Teichwirte wertvolle Lebensmittel für die Bürger produzieren und nicht Otterfutter erzeugt wird.
Der Otter frisst die Fische, die für den menschlichen Verzehr erzeugt werden einfach weg. Wir Bürger wissen es zu schätzen, dass es hier um die Erzeugung von Lebensmittel besonderer Güte handelt. Hier wird ein wichtiges Nahrungsmittel unabhängig von den Geschehen in der Welt und weitestgehend frei von negativen Einflüssen unserer Gesellschaft erzeugt. Es handelt sich um ein Produkt aus der Region, das naturnah und artgerecht wächst und gedeiht. Gut zubereitet ist der Oberpfälzer Karpfen ein gesunder Genuss, der europaweit geschützt ist. Wie lange die Oberpfälzer Bürger dies noch hinnehmen, ist noch nicht entschieden.
Das Problem ist nicht die Teichwirtschaft, sondern es handelt sich um Eingriffe in einen gesunden Naturhaushalt, ohne einen glaubhaften und nachvollziehbaren Grund zu nennen. Hinweise von Seiten der Behörde, dass der Otter voll geschützt ist, sind bekannt. Richtig ist, dass es Ausnahmeregelungen gibt, nach denen die Anwendung der Schutzbestimmungen ruhen. Die Teichwirtschaft in der Oberpfalz erfüllt seit Jahren die Erfordernisse, dass ein guter Erhaltungszustand des Otters gewährleistet ist. Es liegt an der Regierung, dass bis heute die Forderung u.a. auch den vollen Schutz des Otters entsprechend den einstimmigen Beschluss Bayerischen Landtages den Schutz des Otters herabzustufen.
Die Erhaltung der Teiche und der Teichlandschaft in der Oberpfalz ist aus einer Reihe von Gründen wichtig und notwendig. Es ist Zeichen einer gesunden Kulturlandschaft, und bietet was jüngste Erhebungen erneut unterstreichen eine Fülle an Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere.
Aufgrund der Bemühungen des CSU Vorsitzenden Albert Füracker in der Oberpfalz hat der Bayerische Landtag ohne Gegenstimmen beschlossen, dass der volle Schutz des Fischotters herabgestuft wird. Leider ist bis heute nur bekannt geworden, dass beide Ministerien sich abstimmen und einen Brief nach Berlin schreiben. Bayern wählt den Weg der kleinen Schritte in diesem Punkt und weist auf rechtliche Gegebenheiten hin. Für den Bürger ist es z.B. kaum glaubhaft, dass das Bundesnaturschutzgesetz keine Anwendung findet, weil in der FFH-Richtlinie offensichtlich vergessen wurde, die bestehende Ausnahmeregelung zu berücksichtigen.
Den Menschen in der Oberpfalz wird zunehmend bekannt, dass in Österreich, wo die gleichen Rahmenbedingungen wie in Deutschland gültig sind, Fischotter in den Karpfenteichen entnommen werden dürfen. In Bayern ist dies nicht der Fall. Es geht an dieser Stelle auch um die Frage der Glaubwürdigkeit.
Ein Beitrag, das ganze Geschehen durch Ausgleichszahlungen zumindest einen Teilbetrag des zugefügten Schadens zu bezahlen, wird anerkannt. Eine Basis für die Erhaltung der Existenz der Teichwirtschaft ist es nicht. Der Teichwirt hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Entscheidend ist, ob ausreichend Haushaltsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Für den Teichwirt ist es außerordentlich schwierig, einen Antrag zu stellen, weil eine der Voraussetzungen ist, dass nachgewiesen werden muss, dass der gemeldete Schaden nur vom Otter verursacht wurde. Des Weiteren ist zu erwarten, dass der Teichwirt alle seine betrieblichen Taten offen legen und mit Belegen nachweisen muss. Nachdem die große Zahl der Teichwirte aufgrund von Äußerungen der Behörden davon auszugehen hat, dass die Bürokratie und eine überzogene Verwaltung weiter ausgeweitet wird hören sie einfach auf, ihre Teiche weiter zu bewirtschaften. Was wir in Bayern für diesen Bereich auch brauchen, sind mehr Politiker, die das was sie sagen auch glauben und ihr Handeln danach ausrichten und nicht von den Strömungen des Zeitgeistes leiten lassen.
Die Teichwirte haben es bald leichter, ihr Eigentum zu schützen.
Ministerpräsident Söder und Landwirtschaftsministerin Kaniber stärken die Teichwirtschaft - MdL Flierl begrüßt die Schaffung von Eingriffsmöglichkeiten.
Die Teichwirte, speziell in der Oberpfalz, haben mit dem unter Artenschutz stehenden Fischotter zu kämpfen, der seine Population stetig vergrößert. Im Vergleich zum Jahr 2016 haben sich die durch den Fischotter entstandenen Schäden bei den Teichwirten nahezu verzehnfacht und in keinem Jahr war der Ertrag, insbesondere der heimischen Karpfenerzeuger, so gering wie 2022. Der Schwandorfer Stimmkreisabgeordnete Alexander Flierl, MdL , setzte sich ebenso als Vorsitzender der Teichgenossenschaft Oberpfalz (TEGO) seit langem für praxisgerechte und praktikable Maßnahmen ein, die vor allem auch die Schaffung von Möglichkeiten zur Entnahme von Fischottern beinhalten müssen.
Die Lösung der Probleme der Teichwirte mit dem Fischotter wurden durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zur Chefsache erklärt, nun erfolgte die Umsetzung. Die Bayerische Staatsregierung nimmt dazu eine Änderung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung vor, die heute im Ministerrat auf den Weg gebracht wurde.
Diese Entscheidung wird von MdL Flierl ausrücklich begrüßt und er ist Söder und Kaniber für die stetige Unterstützung der heimischen Teichwirtschaft, die durch den Fischotter vor existentieller Herausforderung steht, dankbar. Hierduch erfahre die Teichwirtschaft in der Oberpfalz und speziell im Landkreis Schwandorf eine Stärkung und sichere die Teichlandschaft als wesentlichen Bestandteil unserer Kulturlandschaft. "Es zeigt sich, unser jahrelanger Einsatz für die Belange der Teichwirtschaft hat sich gelohnt, jetzt werden die dringend notwendigen Anpassungen vorgenommen und es wird ein vernünftiger Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen hergestellt", so Flierl.
Zu den Hintergründen der heutigen Entscheidung sagt Flierl: "Unseren Teichwirten muss es ermöglicht werden, den immensen Verlusten durch den Fischotter Einhalt zu gebieten. Mit ihrer Arbeit produzieren sie nicht nur ein hochwertiges, regionales Lebensmittel, das auf kürzestem Wegen zum Verbraucher transportiert werden kann, sondern die heimische Teichwirtschaft hält eine hohe Biodiversität aufrecht und sorgt für den Rückhalt von Wasser in der Landwirtschaft". Diese Allgemeinwohlleistungen können nur mit bewirtschafteten Teichen aufrecht erhalten werden, so Flierl. Die Änderung der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung wird um weiter Bestimmungen zum Fischotter ergänzt. Darin wird zur Abwendung ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden nach genauen örtlichen und zeitlichen Maßgaben gestattet, Fischotter in einem Bereich von 200 m vom jeweiligen Gewässerrand einer Teichanlage nachzustellen, zu fangen oder durch Abschuss zu töten, soweit es keine zumutbare Alternative gibt. Diese Änderung ist nach Einschätzung von MdL Flierl nicht nur notwendig, sondern auch zeitlich Eile geboten. "Die Teichwirte treffen spätestens jetzt die Entscheidung, ob sie ihre Gewässer weiter bewirtschaften oder nicht. Viele überlegen, ob sie dies grundsätzlich überhaupt noch machen sollen", sagte Flierl. Dabei sei zu beachten, dass eine einmalig getroffene Entscheidung zur Aufgabe einer Teichwirtschaft nahezu immer endgültig und diese damit für immer verloren ist. Der Bestand des Fischotters selbst ist dabei in der Oberpfalz in Gefahr. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen einen stabilen, stetig steigenden Fischotterbestand.