Befristung der wasserrechtlichen Zulassungen der Fischteiche können grundsätzlich unbefristet erstellt werden

Befristung der wasserrechtlichen Zulassungen der Fischteiche können grundsätzlich unbefristet erstellt werden.

Bei der Dienstbesprechung der Wasserrechtsreferentin und Referenten des Jahres 2012 wurde in Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich die Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Fischteiche beschlossen. Die TEGO hat hier unter anderem erhebliche Bedenken erhoben.

In einem Schreiben vom 10.01.2013 hat die TEGO gefordert, dass die Befristung wieder aufgehoben wird und das ganze ausführlich begründet. Aufgrund dessen wurde eine bayernweite Bestandsaufnahme durchgeführt. Nach Auswertung dieser Erkenntnisse und einer grundlegenden Prüfung kam es zu dem Ergebnis, dass wasserrechtliche Benutzungszulassungen für Fischteiche wieder grundsätzlich unbefristet erteilt werden können.

Sofern in der letzten Zeit befristete Zulassungen für Fischteiche mit Hinweis auf eine endgültigen Klärung dieser Thematik erlassen wurden, werden die Kreisverwaltungsbehörden gebeten von Amtswegen zu prüfen ob die Voraussetzungen für eine unbefristete Zulassung vorliegen und gegebenenfalls an die Bescheide anzupassen.

Mit dieser Vorgabe die für die Wasserbehörden verbindlich ist, wird sichergestellt, dass Zulassungen die Aufgrund der Vorgaben der Dienstbesprechung 2012 in den letzten Monaten befristet wurden von Amtswegen überprüft werden ob die Aufhebung der Befristung in Betracht kommt. Diese von Amtswegen vorzunehmende Prüfung ist auf Zulassungen beschränkt die nach dem 23. Juli 2012 erlassen wurde. Eine generelle Zulassen der bestehenden Prüfung ist damit nicht verbunden.

Mit dieser Entscheidung hat das STMUV die berechtigten Forderungen der bayrischen Teichwirtschaft akzeptiert und einen wichtigen Beitrag geleistet, bestehende überregulierungen abzubauen.

 

TEGO Oberpfalz

 

Stulln, 01.09.14