Verwaltung und Kontrolle der Teichbauförderung

In den Vollzugshinweisen zur Richtlinie EFF steht, dass zur Kontrolle eine in Augenscheinnahme erfolgen muss. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme erweist sich in der Praxis als wichtig und richtig. Zunächst ist ein Gesamteindruck zu gewinnen, der bestätigt, dass die Anlage (der Teich) dem Stand der Technik entspricht, die durchgeführten Maßnahmen voll funktionsfähig sind und das Förderziel in vollem Umfang erreicht wurde.

 

Z. B. zeigt der Blick auf den Abfischbereich, ob die Abgrenzung hoch und breit genug ist, um den Schlammeintrag in den Abfischbereich zu verhindern, das Abfischen mit dem Netz bei reichlich Wasser durchgeführt werden kann, die Belastung des abfließenden Wassers so gering als möglich ist und die Arbeit des Teichwirtes aufgrund des befestigten Bodens wesentlich und nachhaltig erleichtert wird. Besonders wichtig ist, dass die gute Qualität der Fische beim Abfischen erhalten bleibt.

 

Bei der Böschungssanierung, insbesondere bei der Anlegung von Steinwurf, ist es notwendig, dass die Böschung zunächst bearbeitet wird und eine Neigung von ungefähr 1 : 1,5 entsteht. Die Anlieferung des Materials bereitet häufig Schwierigkeiten, weil die sanierungsbedürftigen Dämme in der Regel mit LKW nicht befahrbar sind. Eine aufwändige Verteilung des Materials ist dringend notwendig. Dabei sollte beachtet werden, dass der Steinwurf auf der Teichsohle möglichst gering ist, umso stärker und nachhaltiger ist der Einbau in der oberen Hälfte des Dammes erforderlich.

 

Beim Zu- und Ablaufwasser müssen die Rohre ausreichend groß sein und das notwendige Gefälle haben. Dies gilt insbesondere beim Ablauf am Mönch, wo sich  erfahrungsgemäß der Rohrscheitel auf Höhe des Teichbodens befinden soll.

 

Diese Beispiele zeigen, dass bei einer effizienten Kontrolle die Funktionstüchtigkeit der Anlage, die fachlich qualifizierte Durchführung der Investitionen die Voraussetzung ist, dass nachhaltig das Förderziel erreicht wird. Ein weiterer Teil der Prüfungshandlung ist die Kontrolle der Angaben im Verwendungsnachweis. Bekanntlich bieten Schächte, Rohrleitungen, Mönche usw. kein Problem bei der Überprüfung.

 

Anders verhält es sich bei Entlandungen und z. B. bei Dammsanierungen, bei denen das Volumen bzw. die Fläche in m3 bzw. m2 zu ermitteln sind. Differenzen treten dabei immer wieder auf, weil eine genaue Ermittlung in keinem Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht. Bei Teichbaumaßnahmen ist immer davon auszugehen, dass die Kosten von Teich zu Teich sehr unterschiedlich sind und die Pauschalsätze, nachdem sie seit mehr als zehn Jahren nicht geändert wurden, einen aus der Erfahrung genommenen Durchschnittswert bilden.

 

Teichbau ist generell etwas Anderes als z. B. der Bau eines Kuhstalles. Fischteiche sind Gewässer, deren Erhaltung und Weiterentwicklung weit über das private Interesse hinausgehen.

 

Begründung: Wasserrückhalt ist gerade im Hinblick auf den Klimawandel von besonderer Bedeutung. Im Bereich der Teichgenossenschaft Oberpfalz gibt es rund 14.000 Teiche mit einer Fläche von ca. 70 km2. Der Wasserrückhalt in diesen Teichen ist enorm. Er liegt bei 60 - 70 Mio. m2.

 

Die Teiche wirken sich sehr positiv auf das Kleinklima und die Grundwasserverhältnisse aus. Ihre Hochwasser regulierende Wirkung in der Fläche ist bekannt.  

 

In der Regel ist das Wasser, welches aus den Teichen (ausgenommen Abfischvorgang) läuft, besser als der Zulauf.

 

Die Teiche bieten einen beachtlichen Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere.

 

Die Fische sind von besonderer Qualität, schmackhaft und gesund.

 

Die Teichwirtschaft in der Oberpfalz hat eine ideale Sozialstruktur.

 

Die Fischerei und damit auch die Teichwirtschaft gehören als Sonderkultur zur Landwirtschaft.

 

Die Teichwirtschaft bietet einer Vielzahl von Teichwirten ein zusätzliches Einkommen.

 

Nachteile:

 

Es gibt keinen Berufszweig, der soviel Schäden, verursacht von wildlebenden Tieren, z. B. Kormoran, Biber, Fischreiher usw., ersatzlos hinnehmen muss.

 

Sorgen bereiten dem Teichwirt Auflagen des Naturschutzes, Vogelschutzes und der Wasserwirtschaftsverwaltung.

 

Der zunehmende Bürokratismus, z. B. im Bereich der Fischgesundheit, bringt die Teichwirtschaft zunehmend in eine Existenz bedrohende Lage.

 

Zusammenfassung: Die Erhaltung der Teiche und der Teichlandschaft wollen die Menschen. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen ist dies ohne Förderung nicht möglich. Für die Abwicklung von Förderprogrammen sind eine intakte Verwaltung und eine effiziente Kontrolle unentbehrlich. Die besondere Bedeutung der Teichwirtschaft ist dabei zu beachten. Die Wasserwirtschaftsverwaltung sollte auch in ihrem eigenen Interesse, wie bisher, eingebunden bleiben. Eine klare Arbeitsteilung zwischen der LfL und der Teichgenossenschaft ist notwendig. Im Rahmen der erforderlichen Kontrollen ist im Bereich der Entlandung und Dammsanierung eine Differenz bis zu 10 % zu tolerieren.  

 

Die Prüfungshandlungen im vergangenen Jahr haben dazu geführt, dass der Verwaltungs- und Kontrollaufwand vergrößert und die pauschale Förderung gestrichen wurde. Damit sind die Kosten um rund 30 % für vergleichbare Teichbaumaßnahmen gestiegen. Die pauschale Förderung hat niemand erfunden. Sie hat sich im Laufe von drei Jahrzehnten entwickelt.

 

Investitionen in der klein strukturierten bayerischen Teichwirtschaft erfordern eine Ausnahmeregelung auf der Grundlage von 40jähriger praktischer Erfahrung.

 

Stulln, 10.01.2013