Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Verbände

• Verband Bayerischer Berufsfischer e. V.
   Post@berufsfischer.de
   harald.siller@landratsamt-ansbach.de

Teichgenossenschaften

•Genossenschaft Oberbayerischer Berufsfischer und Teichwirte
  groper@gmx.de

• Teichgenossenschaft Niederbayern e.G.
   Franz.Buchecker@web.de

• Teichgenossenschaft Oberpfalz
   info@teichgenossenschaft-oberpfalz.de
   info@alexander-flierl.de

• Teichgenossenschaft Oberfranken
   peter.thoma@scherdel.de
   info@tegof.de
   otto-norbert.grusska@tegof.de

• Teichgenossenschaft Aischgrund
   tg.aischgrund@gmx.de
   info@karpfenland-aischgrund.de
   info@fischjakob.de

• Teichgenossenschaft Landkreis Ansbach
   Susanne.Gossler@landratsamt-ansbach.de

• Teichgenossenschaft Landkreis Fürth
   michael.maderer@gmail.com

Sonstige:

• Fischerzeugerring Franken e. V.
  info@fischerei-oberle.de
  karin.schatz@lfl.bayern.de

• Landesfischereiverband Bayern e. V.
  Poststelle@lfvbayern.de
  Sebastian.Hanfland@lfvbayern.de

• Teichgenossenschaft Gunzenhausen und Umgebung
   Michael.Ingerl@web.de

• Teichgenossenschaft Lauf und Umgebung
   peter.rau@forellenzucht-rau.de

• Teichgenossenschaft Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
   poststelle@kreis-nea.de
   Bernd.Rupprecht@kreis-nea.de

• Teichgenossenschaft Schwabach-Roth
   p-metka@t-online.de
   Jens.Simson@t-online.de

• Fischereiverband Unterfranken
  Fachgruppe Teichwirtschaft
  info@fischereiverband-unterfranken.de

• Teichgenossenschaft Schwaben
   roland.paravicini@t-online.de

• Teichgenossenschaft Cadolzburg und Umgebung
   tg-cadolzburg@t-online.de

• ARGE Fisch
  info@erlebnis-fisch.de
  mariya.ransberger@tirschenreuth.de


Fischerzeugerringe

• Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern
  e. V.
  Poststelle@lkv.bayern.de

• Fischerzeugerring Niederbayern e. V.
  info@fischerzeugerring-niederbayern.de

Behörden

• Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und
  Forsten
  Kompetenzzentrum Förderprogramme
  komzf@fueak.bayern.de
  Arnold.Gropp@fueak.bayern.de
  Petra.Proelss@fueak.bayern.de

• Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökologie und
  Biologischen Landbau
  Robert.Knoeferl@lfl.bayern.de
  Christian.Wagner@lfl.bayern.de
  Wolfgang.Staedtler@lfl.bayern.de
  Peter.Ertl@LfL.bayern.de
  alexander.horn@lfl.bayern.de
  Florian.Baierl@lfl.bayern.de

• Fischerzeugerring Oberpfalz e. V.
  info@fischhof-baecher.de

• Fischerzeugerring Mittelfranken e. V.
  gabi.schmidt@fw-landtag.de
  michael.maderer@gmail.com

• Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei
  IFI@lfl.bayern.de
  Helmut.Wedekind@lfl.bayern.de
  Martin.Oberle@lfl.bayern.de
  Gregor.Schmidt@lfl.bayern.de

• Fischereifachberater der Bezirke
  bernhard.gum@bezirk-oberbayern.de
  stephan.paintner@bezirk-niederbay-ern.de
  thomas.ring@bezirk-oberpfalz.de
  thomas.speierl@bezirk-oberfranken.de
  peter.bischoff@bezirk-mittelfranken.de
  m.kolahsa@bezirk-unterfranken.de
  oliver.born@bezirk-schwaben.de




Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus an die o.g. Verteilerliste:


Informationen zur Novellierung der Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden im Rahmen eines Fischotter-Managements (Fischot-terAusglR)

Anlagen

1. Merkblatt zur Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden im Rahmen eines Fischotter-Managements

2. Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden im Rahmen eines Fischotter-Managements (FischotterAusglR)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01. Oktober 2025 ist die Novelle der Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden im Rahmen eines Fischotter-Managements (Fischot-terAusglR) in Kraft getreten. Diese gilt mit sofortiger Wirkung. Ausgleichs-fälle des Schadensjahres 2024 werden aber grundsätzlich noch nach der bis zum 30. September 2025 gültigen Richtlinie abgewickelt.

Wir möchten Sie über die wichtigsten inhaltlichen Änderungen informieren. Darüber hinaus gab es einige redaktionelle Überarbeitungen auf die nicht gesondert eingegangen wird.

1) Nr. 3.1 Sätze 3 und 4 FischotterAusglR

Fischotterschäden in Hobbyzuchten sind nicht ausgleichsfähig.

Demnach sind Antragsteller, welche die Teichwirtschaft nur für den Eigen-bedarf betreiben, ohne damit eine Erlösabsicht zu verfolgen, nicht berechtigt Ausgleichszahlungen zu erhalten.

Unter „Erlösabsicht“ ist dabei zu verstehen, dass die Teichwirtschaft mit dem Zweck betrieben wird, einen monetären Erlös zu erzielen, also die pro-duzierten Fische zu verkaufen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Fi-sche lebend, geschlachtet oder verarbeitet vermarktet werden. Ist von vorn-herein nicht beabsichtigt die Fische auf dem freien Markt anzubieten, son-dern sie z. B. selbst zu konsumieren oder zu verschenken, handelt es sich um einen Hobbybetrieb.

Dies gilt nicht, soweit Satzfische für eigene Gewässer produziert werden, z. B. wenn ein Fischereiverein die Besatzfische für seine Gewässer selbst vermehrt bzw. aufzieht (Nr. 3.1 Satz 4 FischotterAusglR). D. h. in diesem Fall bedarf es keiner Erlösabsicht und Fischotterschäden sind ausgleichsfä-hig.

In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass Fischot-terschäden nur ausgeglichen werden können, wenn Rechnungen oder sons-tige Nachweise über Satzfischbezug, Futtermitteleinsatz und Abfischergeb-nis vorgelegt werden (Nr. 4.1 Buchstabe a zweiter Spiegelstrich Fischot-terAusglR).

2) Nr. 4.1 Buchstabe d FischotterAusglR

Jeder Antragsteller hat seine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID, auch als Identifikationsnummer (IdNr) bezeichnet) bzw. Steuernummer (Steuer-Nr.) im Antragsverfahren anzugeben. Dies erfolgt durch Hinterlegung in den Stammdaten zur landwirtschaftlichen Betriebsnummer beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Antragstellende die ihre Steuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer nicht angeben, können keine Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden erhalten.

3) Nr. 4.1 Buchstabe e FischotterAusglR

Teichflächen, für die Ausgleichszahlungen beantragt werden, müssen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem „För-dermerkmal 42: Teichfläche Fischotterausgleich“ digitalisiert sein. In der Schadensmeldung und bei der Antragstellung ist jeder Teich, in dem Schä-den durch Fischotter entstanden sind, mit dem vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergebenen Flächenidentifikator (FID) eindeu-tig zu bezeichnen. Die Schadensteiche sind im Flächennutzungsnachweis (FNN) zu markieren.

Die Digitalisierung der Teiche dient einer eindeutigen Zuordnung der Tei-che und vereinfacht den Fischotterberatern sowie dem Kompetenzzentrum Förderprogramme der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten die Arbeit erheblich. Dadurch können Anträge schneller bearbeitet werden und die Auszahlung des Schadensausgleichs kann früher erfolgen, was allen Antragstellern entgegenkommt.

Für die Digitalisierung reicht die Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs oder eines anderen Nachweises über das Besitzrecht, z. B. eines Pachtvertra-ges, beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus.

Bitte beachten Sie, alle Teiche, für die ab dem Schadensjahr 2025 Aus-gleichszahlungen für Fischotterschäden beantragt werden, müssen digitali-siert sein.

4) Nr. 6.1 Sätze 6 und 7 FischotterAusglR

Schadensmeldungen müssen dem Fischotterberater, insbesondere mit Teich-buch, Rechnungen oder sonstige Nachweise über Satzfischbezug bzw. ei-gene Satzfischzucht, Futtermitteleinsatz und Abfischergebnis, bis spätestens 31. Dezember des Schadensjahres zugegangen sein. Verspätet eingegan-gene Schadensmeldungen werden nicht bearbeitet und berechtigen somit auch nicht zur Beantragung von Ausgleichszahlungen.

5) Nr. 6.2 Satz 3 FischotterAusglR

Anträge auf Ausgleichszahlungen müssen spätestens bis zum 31. Mai des auf das Schadensjahr folgenden Jahres mit der vom Fischotterberater unterschriebenen Schadensmeldung und weiteren Nachweisen wie insbeson-dere Teichbuch, Rechnungen oder sonstige Nachweise über Satzfischbezug bzw. eigene Satzfischzucht und Abfischergebnis beim Kompetenzzentrum Förderprogramme der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten eingegangen sein.

Leider kam es dieses Jahr zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Scha-densmeldungen, sodass manche Anträge vorläufig ohne Schadensmeldung gestellt werden mussten. Die Abläufe wurden inzwischen verbessert, sodass zukünftig solche Probleme nicht mehr auftreten werden.

6) Nr. 6.4 FischotterAusglR

Die Bearbeitung von Ausgleichsfällen für Fischotterschäden wird immer komplexer. Um besonders schwierige Fälle zukünftig besser und schneller bearbeiten zu können, wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Expertengre-mium mit der Bewertung solcher Einzelfälle zu beauftragen.

  Es besteht in der Regel aus dem zuständigen Fischotterberater, einem Ver-treter der zuständigen Fischereifachberatung der Bezirke sowie einem Ver-treter des Instituts für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirt-schaft. Das Expertengremium wird vom zuständigen Fischotterberater ein-berufen und koordiniert. Dieser ist auch unmittelbarer Ansprechpartner für betroffene Teichwirtschaftsbetriebe.

Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass das Verfahren zum Ausgleich von Fischotterschäden in den kommenden Jahren vollständig di-gitalisiert werden soll. Sobald nähere Informationen hierzu vorliegen, kom-men wir wieder auf Sie zu.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die obigen Informationen sowie die Anla-gen zu diesem Schreiben Ihren Mitgliedern in geeigneter Form zur Kenntnis bringen könnten.

Außerdem möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen bedanken. Erfreulich ist besonders, dass die Abwicklung des Fischotterausgleichs in diesem Jahr, insgesamt problemloser erfolgte als letztes Jahr. Nichtsdestotrotz werden wir unsere Verfahren weiter optimie-ren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hierzu können auch alle Antragstellenden ihren Beitrag leisten, in dem sie fristgerecht alle gefor-derten Unterlagen vorlegen.

Im Übrigen können wir Ihnen mitteilen, dass die Auszahlung des Fischot-terausgleichs für das Schadensjahr 2024 kürzlich erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Reinhard Reiter

Ministerialrat