Beteiligte Fachstellen
Welche Aufgaben hat die Fachberatung für Fischerei?Die Fachberatung berät den Teichwirt in allen fischereilichen Angelegenheiten. Sie beurteilt einen Teil der gestellten Anträge hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Außerdem kann sie Stellung nehmen, ob die vorhersehende Maßnahme aus fischereilicher Sicht sinnvoll und zweckmäßig ist.
Welche Aufgaben hat die Landesanstalt für Landwirtschaft?Die Landesanstalt für Landwirtschaft prüft als Bewilligungsbehörde die eingegangen Anträge einschließlich Anlagen. Sie bewilligt oder lehnt eine Förderung ab. Jeder Antragsteller erhält von der LfL einen Bewilligungsbescheid mit den notwendigen Informationen und Anlagen. Nach erfolgter Bewilligung kann mit den Investitionen begonnen werden. Die Teichgenossenschaft reicht nach Fertigstellung die von ihr geprüften Verwendungsnachweise bei der LfL ein. Die LfL prüft den Verwendungsnachweis und veranlasst die Auszahlung des Zuschussbetrages