Fischotter - Schadensentwicklung

Bei diesem Thema geht es den Teichwirten um ihre Fische, die sie eingesetzt und gefüttert haben. Sie bringen ihr Wissen und Können, vor allen Dingen ihre große Erfahrung ein, damit die Fische wachsen und gedeihen. Die Fische sind privates Eigentum. Trotzdem stehen sie dem Fischotter ohne zeitliche Einschränkung und ohne Mengenbegrenzung das ganze Jahr zum Fraß zur Verfügung. Aufgrund des vollen Schutzes wird verhindert, dass ein Teichwirt sein Eigentum effektiv schützen kann. Der Fischotter unterscheidet sich von allen fischfressenden Tieren in der Teichwirtschaft. Er frisst pro Jahr ca 500 kg lebende Fische, was unabhängige Studien belegen. Fachleute schätzen den Schaden, den ein Otter den Teichwirten zufügt, durchschnittlich auf 5000 – 6000 € pro Jahr. Wie hoch zurzeit der Gesamtschaden ist, den Fischotter verursachen, weiß niemand. Ein Anhaltspunkt sind die Schadensmeldungen 2021. Es wurden Anträge mit einer gemeldeten Schadenssumme von weit über 1 Mio. € gestellt und ein Teil davon auch ausbezahlt.

Erfassung der Schäden:
Geht man davon aus, dass es in der Oberpfalz ca. 2600 registrierte teichwirtschaftliche Betriebe gibt und davon schätzungsweise gut 600, die die Teichwirtschaft eingestellt haben. Von den ca. 2000 verbleibenden teichwirtschaftlichen Betrieben haben rund 90% keinen Antrag auf Schadensausgleich gestellt. Nach den Erfahrungen in den letzten Jahren weiß man, dass der Otter vorrangig kleine Teiche leer frisst, weil er da ohne die Fische jagen zu müssen, sich vollfressen kann. Diese Situation führt zur Erkenntnis, dass der tatsächliche Schaden mehr als doppelt so hoch ist, als den vorliegenden Zahlen entnommen werden kann.
Nach Einschätzung der TEGO beträgt der Schaden, den der Otter im Jahr 2021 in der Oberpfälzer Teichwirtschaft verursacht hat, mehr als 3 Millionen €.

Bestandsentwicklung: Es ist davon auszugehen, dass der Bestand an Fischotter 2021 in der Oberpfälzer Teichwirtschaft 500 Otter beträgt (Mitteilung StMELF: 700 in der gesamten Oberpfalz). Dies entspricht 250 Otterpaaren in der Teichwirtschaft.
Man geht davon aus, dass 1 Otterpaar jährlich zwischen 2 und 4 Junge bekommt (im Durchschnitt 3), dann ergibt sich ein Bestandszuwachs von 750 Otter pro Jahr.


Otter 2021              500 Stück (250 Otterpaare x 3) = 750 (Zuwachs 2021)
Zuwachs 2021        750 Stück
                            _________
                             1250 Stück

theor. Gesamtschaden am Jahresende 2021: 6.250.000 €  ( 1250 Stück x 5000 € Schaden/Tier)      


Otter 2022             1250 Stück (625 Otterpaare x 3) = 1875 (Zuwachs 2022)
Zuwachs 2022       1875 Stück
                             _________
                            3125 Stück

theor. Gesamtschaden am Jahresende 2021: 15.625.000 €   (3125 Stück x 5000 € Schaden/Tier)       


Otter 2023              3125 Stück (1562 Otterpaare x 3) = 4686 (Zuwachs 2023)
Zuwachs 2023        4686 Stück
                             __________
                             7811 Stück

theor. Gesamtschaden am Jahresende 2023: 39.055.000 €   (7811 Stück x 5000 € Schaden/Tier) 


Dieses Rechenbeispiel verdeutlicht die theoretische Entwicklung der Otterbestände und des dadurch entstehenden Schadens . Bei der Vielzahl der teichwirtschaftlichen Betriebe in der Oberpfalz, die nach Art und Größe sehr unterschiedlich sind und sonstiger Einflüsse, schätzt die TEGO, dass die Hälfte der theoretischen Zahlen als tatsächliche Schadensentwicklung zu erwarten ist. Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass sich innerhalb von 3 Jahren die tatsächliche Anzahl an Otter sich auf ca. 4000 Stück erhöht. Der zu erwartende Schaden wäre danach etwa 19.000.000 €.
Diese Zahlen zeigen unmissverständlich, dass ein Schaden entsteht, der schnell zum Ende der Oberpfälzer Teichwirtschaft führt. Nach geltendem Recht haben die Länder die Möglichkeit, zur Abwehr solcher Schäden, die notwendigen Ausnahmeregelungen einzuführen. Es liegt deshalb eindeutig am Land Bayern, ob die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Teichwirtschaft in der Oberpfalz, entsprechend dem Beschluss des bayerischen Landtages, umgesetzt werden.

Die Politik ist dafür zuständig. Teichwirte sind deshalb gut beraten, wenn Sie mit ihren Abgeordneten Kontakt aufnehmen und die schwierige Lage zutreffend vorbringen.